Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Entwurf – vor Veröffentlichung bitte rechtlich prüfen lassen. Mit [Klammern] markierte Stellen sind Entscheidungen, die noch offen sind.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software-Produkte und Online-Dienste, die unter der Marke SC-Offinger angeboten werden (insbesondere Production Viewer, E57 → cadwork OOC Konverter und AV-Offinger Zeiterfassung). Anbieter und Lizenzgeber ist AV-Offinger, Inhaber Jonas Offinger, Oberaustraße 16A, 83026 Rosenheim (nachfolgend „wir“). Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit Verbraucher bestellen, bleiben deren gesetzliche Rechte unberührt.
2. Bestellung und Zahlungsabwicklung über Paddle
Bestellungen werden über unseren Wiederverkäufer Paddle.com Market Ltd. (Paddle) abgewickelt. Paddle ist Verkäufer (Merchant of Record), stellt die Rechnung aus und ist für Zahlung, Umsatzsteuer, Widerruf und Erstattung zuständig. Für den Kaufvorgang gelten ergänzend die Käuferbedingungen von Paddle (paddle.com/legal/checkout-buyer-terms). Das Nutzungsrecht an der Software räumen wir nach diesen Bedingungen ein.
3. Leistungsumfang
Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf sc-offinger.com zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Live-Demos auf der Website arbeiten mit Beispieldaten und dienen nur der Veranschaulichung. Für die AV-Offinger Zeiterfassung steht vor dem Kauf eine kostenlose Testphase von 14 Tagen zur Verfügung.
4. Nutzungsrechte
- Wir räumen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für eigene geschäftliche Zwecke im erworbenen Umfang zu nutzen.
- Zeiterfassung: Eine Lizenz gilt für einen namentlich (per E-Mail-Adresse) zugeordneten Mitarbeiter und bis zu zwei Rechner. Der Firmen-Admin kann Lizenzen im Lizenzportal neu zuordnen.
- E57-Konverter: Die Nutzung wird über Punkte-Guthaben eines Kontos abgerechnet. Alle Rechner, die mit demselben Konto angemeldet sind, teilen sich das Guthaben.
- Production Viewer: Umfang gemäß individuellem Angebot bzw. Lizenzschlüssel.
- Es ist nicht gestattet, Lizenzprüfungen zu umgehen, die Software zu vermieten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Das Zurückübersetzen des Programmcodes ist nur im Rahmen der §§ 69d, 69e UrhG erlaubt.
5. Abonnement (Zeiterfassung)
- Das Abo läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht gekündigt wird.
- Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich – über „Rechnungen & Zahlungsart“ im Lizenzportal oder per E-Mail an info@sc-offinger.com.
- Die Anzahl der Lizenzen kann jederzeit im Lizenzportal geändert werden; Änderungen werden anteilig verrechnet.
- Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt die Nutzung bis zu 14 Tage weiter möglich. Danach kann der Zugang bis zum Zahlungseingang gesperrt werden.
6. Punkte-Guthaben (E57-Konverter)
- Gekauftes Guthaben ist unbefristet gültig. Eine Auszahlung oder Übertragung auf ein anderes Konto ist nicht möglich.
- Je Punktwolke wird nur einmal abgerechnet: Beim Erhöhen der Punktzahl werden nur die zusätzlichen Punkte berechnet, ein Reduzieren oder erneutes Konvertieren ist kostenlos.
- Vor jeder Konvertierung wird das Guthaben reserviert und bei Fehler oder Abbruch automatisch erstattet.
7. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Preise für Unternehmen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Paddle im Bezahlvorgang ausweist. Preisänderungen beim Abo werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt; der Kunde kann dann zum Änderungszeitpunkt kündigen.
8. Verfügbarkeit, Updates und Support
- Für Anmeldung, Lizenzprüfung und Abrechnung werden Online-Dienste genutzt. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Zeiterfassung bleibt nach einer Lizenzprüfung bis zu 7 Tage offline nutzbar, der E57-Konverter innerhalb eines Offline-Kontingents.
- Updates werden im Programm angeboten. Ältere Versionen werden nicht unbegrenzt unterstützt.
- Support erfolgt per „Hilfe & Feedback“ im Programm bzw. per E-Mail an support@sc-offinger.com an Werktagen.
9. Pflichten des Kunden
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig selbst. Ergebnisse der Software – etwa erzeugte OOC-Daten, Prüfberichte oder Zeitbuchungen – sind vor der Weiterverwendung auf Plausibilität zu prüfen.
- Hinweis zum E57-Konverter: Das OOC-Format von cadwork ist nicht öffentlich dokumentiert. Nach Updates von cadwork sollte die Ausgabe zunächst mit einer kleinen Punktwolke geprüft werden.
- Zugangsdaten und Anmeldecodes sind geheim zu halten.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr; wir beheben Mängel nach unserer Wahl durch Update, Umgehungslösung oder Ersatzlieferung.
11. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden – gegenüber Unternehmern höchstens bis zur Höhe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte.
- Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Aufwand, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand Rosenheim. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 03.10.2026